Erläuterung
Zertifikate zum audit berufundfamilie wurden erstmals 1999 vergeben. Das audit familiengerechte hochschule wird seit 2002 angeboten. Seit 1998 wurden nahezu 2.000 Organisationen mit dem Zertifikat zum audit ausgezeichnet. Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft - BDA, BDI, DIHK und ZDH - empfohlen wird.
Einsetzbar in allen Branchen und unterschiedlichen Betriebsgrößen, erfasst das audit den Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen, entwickelt systematisch das betriebsindividuelle Potenzial und sorgt mit verbindlichen Zielvereinbarungen dafür, dass Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur verankert wird. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH in festen Zeitabschnitten überprüft. Nach jeweils drei Jahren können zweimal im Rahmen von Re-Auditierungen weiterführende personalpolitische Ziele vereinbart werden. Daran (erstmalig nach neun Jahren) schließt sich das Dialogverfahren an.
Zertifizierung
Nach erfolgreicher Auditierung bzw. Re-Auditierung entscheidet ein unabhängiges, prominent mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden besetztes Kuratorium über die Erteilung bzw. Bestätigung des Zertifikats zum audit. Langjährig engagierte Arbeitgeber dürfen das Zertifikat nur bei erfolgreicher Durchführung des Dialogverfahrens weiterführen.
Mit der Erteilung bzw. Bestätigung des Zertifikats wird bescheinigt, dass sich der Arbeitgeber dem Prozess der Auditierung bzw. Re-Auditierung oder des Dialogverfahrens erfolgreich gestellt und betriebsspezifische Ziele und Maßnahmen zur Gestaltung bzw. Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik erarbeitet hat, die in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden sollen. Die erstmalige Erteilung des Zertifikats erfolgt unabhängig von den schon vor der Audtierung vorhandenen familien- und lebensphasenbewussten Angeboten und Maßnahmen.
Begutachtung und Erteilung des Zertifikats
Begutachtet wird die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Kriterien zur Weiterentwicklung der familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik bzw. familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen. Die Basis bilden der Status quo und die Zielvereinbarung. Die Begutachtung erfolgt durch die berufundfamilie aufgrund der vollständig eingereichten Dokumentation.
Formale Kriterien zur Erteilung des Zertifikats, u. a.
Verwendung der aktuellen Externen Richtlinie
Einhaltung der Fristen
Vollständigkeit der Dokumentation (Dokumente und Inhalte)
Inhaltliche Kriterien zur Erteilung des Zertifikats – hier am Beispiel der Auditierung zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule
Die inhaltlichen Kriterien zur Erteilung des Zertifikats basieren auf den vollständig eingereichten Unterlagen und fokussieren insbesondere auf die Qualität der Zielvereinbarung.
Systematisierung
Bei der Begutachtung wird geprüft, ob ausgehend von der aktuellen Situation und der strategischen Zielsetzung des Arbeitgebers/ der Hochschule spezifische Ziele und zur Zielerreichung geeignete Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie ggf. Studium, Familie und Privatleben definiert werden. Des Weiteren wird geprüft, ob die Ziele konkret und verbindlich formuliert und mit möglichst quantifizierten Messkriterien versehen sind. Ferner wird auf eine zeitlich differenzierte Planung der Maßnahmen sowie eine zielführende Umsetzungsstrategie und -struktur geachtet.
Institutionalisierung
Begutachtet wird hierbei, welche Schritte eingeleitet werden, um das Thema der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben beim Arbeitgeber sowie ggf. in der Hochschule zusätzlich Studium, Familie und Privatleben in institutionell zu verankern. Dabei wird darauf geachtet, dass die familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik bzw. familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen in Leitbild, Strategie und Struktur des Arbeitgebers/ der Hochschule verankert wird sowie für die Beschäftigten bzw. Studierenden transparente und verbindliche Vereinbarungen getroffen werden.
Die Integration des Themas Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie ggf. Studium, Familie und Privatleben in die vorhandenen Medien und Informationswege wird ebenso begutachtet wie die Frage, ob die Information und Kommunikation zu den Vereinbarkeitsmaßnahmen kontinuierlich und umfassend erfolgt.
Ein weiteres Kriterium ist, ob und wie – sofern noch nicht vorhanden – Strukturen geschaffen werden, um Rückmeldung von Seiten der Beschäftigten zu den angebotenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit sowie über die Unterstützung der Führungskräfte bei der Inanspruchnahme derselben zu erhalten.
Durchdringung/ gelebte Kultur
Begutachtet wird, wie Bedarfserhebung und Angebotsentwicklung für verschiedene Zielgruppen erfolgen und wie die Prozesse gestaltet werden, um eine familien- und lebensphasenbewusste Kultur in allen Ebenen und Bereichen der Organisation/ der Hochschule zu etablieren. Maßnahmen zur Information und Kommunikation sowie zur Führung sollten möglichst in den ersten beiden Jahren bearbeitet bzw. umgesetzt werden.
Führung
Begutachtet wird, ob die Leitungsebene die familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik bzw. familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen nachhaltig unterstützt, wie die Führungskräfte aller Hierarchieebenen und Bereiche in die Entwicklungs- und Feedbackprozesse einbezogen werden und inwieweit sie eine aktive Rolle bei der Umsetzung einnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Vereinbarkeitsthemen in die Führungsinstrumente und Führungsaufgaben integriert sowie Angebote für die Verbesserung der eigenen Vereinbarkeit der Führungskräfte angestrebt werden.
Begutachtet wird, welche Strukturen und Instrumente für das Controlling und die Evaluation der Angebote der familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik bzw. familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen aufgebaut werden. Dies umfasst die Überprüfung der Passgenauigkeit und Bedarfsgerechtigkeit der Angebote und die daraus abgeleiteten Weiterentwicklungen.
Verbesserungsmöglichkeit/ Auflage und Hinweis
Bei weniger gravierenden Mängeln kann die Entscheidung über die Erteilung des Zertifikats mit dem Hinweis verbunden werden, die geforderten Verbesserungen in einer festgelegten Frist zu dokumentieren.